Prüfungen im Überblick
Zur Orientierung haben wir für Sie eine erste Übersicht zusammengestellt, welche Prüfungen im Rahmen Ihrer Approbationsausbildung am SIA auf Sie zukommen.
Zwischenprüfung
Nach der ersten Hälfte der Ausbildung (es müssen mind. 300 Stunden Theorie und 900 Stunden PT-Zeit, davon 600 Stunden PT1, absolviert sein) wird eine institutsinterne mündliche Zwischenprüfung abgelegt. Sie findet als Gruppenprüfung von bis zu vier Personen statt und prüft psychotherapeutische Handlungsmöglichkeiten anhand einer Fallvignette. Nach bestandener Zwischenprüfung kann der Start in die Praktische Ausbildung (vorläufige Behandlungserlaubnis) erfolgen.
Staatliche Prüfung
Am Ende der Approbationsausbildung am SIA Berlin findet die Staatliche Prüfung statt, die mit der Approbation zum:r Psychologischen Psychotherapeut:in (PP) abschließt.
Die Staatliche Prüfung kann frühestens drei Jahre nach Ausbildungsstart abgelegt werden und umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung findet in Form einer zweistündigen Klausur statt. Der Gegenstandskatalog für die schriftliche Prüfung beinhaltet die Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren (§ 16, Abs. 1 PsychTH-APrV). Die mündliche Prüfung besteht aus einer halbstündigen Einzel- und einer zweistündigen Gruppenprüfung von bis zu vier Personen. Weitere Informationen zu den Prüfungsterminen, dem Prüfungsablauf und den Prüfungsinhalten findet ihr auf den Seiten des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen.
Für die Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Ausbildungsvertrag
Studienbuch mit Nachweis der mind. 4.200 Ausbildungsstunden
sechs Falldarstellungen, von denen zwei Fälle nach § 4 Abs. 6 als Prüfungsfälle zu kennzeichnen sind
Nachweis über die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Qualifikation nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder c des Psychotherapeutengesetzes
Geburtsurkunde oder/und Heiratsurkunde oder jede sonstige Urkunde, die eine Namensänderung zur Folge hat
Der Antrag auf Zulassung zur staatlichen Prüfung ist bis spätestens 10. Januar bzw. 10. Juni für die jeweils nachfolgende Prüfung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin zu stellen. Es wird empfohlen, den Antrag per Einschreiben mit Rückschein zu übersenden. Nach dem 10. Januar bzw. 10. Juni eines Jahres eingehende Anträge können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Nach § 7 Psych-APrV entscheidet dann das Landesprüfungsamt für Gesundheit und Soziales über die Zulassung zur staatlichen Prüfung.
Antrag auf Approbation
Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung kann beim Landesprüfungsamt ein Antrag auf Approbation nach (§ 19 PsychTH-APrV) gestellt werden.
Diese beinhaltet die Erlaubnis, mit Erwachsenen und deren Angehörigen psychotherapeutisch zu arbeiten.
